DIE WHISTLEBLOWING-RICHTLINIE

Die Richtlinie (EU) 2019/1937zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober 2019 unterzeichnet und am 26. November 2019 im Amtsblatt der EU verkündet (L 305/17). Mit der Richtlinie sollen gemeinsame Mindeststandards zur Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes in der Europäischen Union geschaffen werden. Hinweisgebende Personen sollen stärker geschützt werden, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung leisten.

Meldeverfahren

Bitte nutzen sie unseren effektiven, vertraulichen und sicheren Meldekanal. Hinweisgeber werden wirksam vor Repressialien geschützt! Wir weisen darauf hin, dass gem. obiger EU-Richtlinie Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können. Bitte senden Sie ihre Hinweise gerne anonym an:

KOPF GmbH
Abteilung Investigation
Kapbachstr. 6
76829 Landau